Neues über Online Glücksspiel in Deutschland & der Schweiz

Neue Frist für Bewerber der deutschen Sportwettlizenz
Gemessen an der Bauernregel "Wenn um Mariä Lichtmess ['Darstellung des Herrn' am 2. Februar] der Dachs noch im Loche bleibt, kommt späterhin noch Kälte", wurden die 41 Kandidaten, darunter auch Betreiber von Online Casinos, die um deutsche Sportwettlizenzen wetteifern, verfrüht - das heißt noch vor dem 'Murmeltiertag', der eigentlich erst am 2. Februar eines jeden Jahres begangen wird - aus ihrem Loch gelockt. Warum?

Das Innenministerium ließ ihnen neue Anleitungen zukommen, die näher auf das ordnungsgemäße Ausfüllen der Antragsformulare eingehen. Zur Erinnerung: In Deutschland begann der Auswahlprozess der glücklichen 20 bundesweiten Lizenznehmer für Sportwetten kurz nach der Verabschiedung des neuen Glücksspielstaatsvertrags Mitte 2012. Im November letzten Jahres gab das Innenministerium dann jedoch bekannt, dass keiner der Kandidaten die Anforderungen für die Lizenzierung erfüllt hätte.

Vom Innenministerium initiierter Bewerbungsprozess unzulänglich?
Die Behörden in Hessen haben nun einzelne Schreiben an die einzelnen Bewerber verteilt, in denen darauf hingewiesen wird, dass die Antragsformulare peinlich genau bis ins kleinste Detail ausgefüllt werden müssen und darüber hinaus weitere Informationen angefordert werden, die für die Regulierungsbehörden vonnöten seien, um eine Entscheidung zu treffen. Den Bewerbern wird eine Frist bis zum 14. März gewährt, um ihre Formulare erneut einzusenden. Mindestens ein anonymer Sportwettenbetreiber nörgelte gegenüber der britischen Zeitschrift eGaming Review, dass er sich von dem neuen Durchgang mehr Professionalität vonseiten der Regulierungsbehörden als bisher erhoffte.

Unabhängig davon, wie viel Effizienz die Behörden dieses Mal walten lassen, wird das Ministerium ein paar Monate benötigen, um die neuen Anträge zu bearbeiten, bevor es dann irgendeine Ankündigung tätigen kann, auf die eine erforderliche 15-tägige Stillhaltefrist folgen wird. Betreiber, die in dieser Runde nicht erfolgreich sein sollten, werden die Möglichkeit haben, gerichtlich gegen die Ablehnung anzugehen, was das ganze Prozedere nur noch weiter hinauszögern und dafür sorgen würde, dass die ersten gesetzlichen deutschen Sportwetten frühestens ab der zweiten Hälfte des Jahres vergeben werden könnten.

Schweiz liest bwin.party wieder die Leviten
In der Zwischenzeit ist einer der deutschen Sportwettkandidaten erneut in die Kritik der Schweiz geraten. Bereits im vergangenen Juni hatte das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) mehrere Online Casinos ermahnt, die - nach Meinung von SECO - Schweizer nationale Symbole, wie Wappen des Landes, in irreführender Weise verwenden würden, um so eine Art staatliche Unterstützung für ihr Geschäft vorzutäuschen. Exemplarisch für ein solches Verhalten wurde das Online Casino SCasino.com genannt, welches von einer Tochtergesellschaft des in Gibraltar lizenzierten Glücksspielanbieters bwin.party digital entertainment betrieben wird.

Ein weiteres Vergehen von bwin.party in der Schweiz?
Das Online Casino SCasino hat den Stein des Anstoßes, das Eidgenössische Wappen, seitdem entfernt, aber SECO hat nun am Montag seine Warnung erneut ausgesprochen, da das Staatssekretariat davon ausgeht, dass bwin.party auch hinter der Website onlinecasinoschweiz24.ch sowie dem Online Casino casino-zuerich.com des in Belize ansässigen Unternehmens Virtual Casinos Services Inc und zu guter Letzt hinter dem unbekannten Betreiber eines weiteren Online Casinos, swisscasinoonline.eu, steckt. SECO sagte in einer Pressemitteilung, dass die Verwendung der Schweizer Flagge und geographischer Begriffe - wie Schweiz, Swiss und Zürich - dazu bestimmt seien, den Eindruck zu erwecken, dass die auf den Websites der Online Casinos angebotenen Glücksspiele aus der Schweiz stammen würden.

Tatsächlich seien die besagten Online Casinos aber von der Eidgenössischen Spielbankenkommission nie genehmigt worden, weil Online Glücksspiel in der Schweiz nach wie vor illegal sei. SECO gab an, dass die betreffenden Online Casinos sowohl das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb als auch das Bundesgesetz zum Schutz des Schweizer Wappens verletzt hätten.

Geschrieben für OnlineKasino.org am 26-01-2014