Bwin im Kreuzfeuer der Schweizer Behörden

Die Website vom Swiss Casino soll irreführend sein
Die Schweizer Regierung hat bekanntgegeben, dass die Tochtergesellschaft des östereichischen Anbieters von Online-Sportwetten und -Spielen, bwin Interactive Entertainment AG, trotz der irreführenden Verwendung des Schweizer Staatswappens in dem Logo auf ihrer Website nicht berechtigt sei, den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern Online-Wetten anzubieten. Die besagte Website, Scasino dot com, wird unter dem Namen Swiss Casino geführt und ist eine der 11 vom Gaming-Softwareentwickler Playtech betriebenen Websites, die durch Global Gaming Net (GGN) verwaltet wird. Bei GGN handelt es sich um eines der weltweit größten und angesehensten Online-Casino-Netzwerke, welches im Besitz von bwin liegt. Andere von GGN verwaltete Websites umfassen Club Dice, Casino King, 50 Stars und Casino Las Vegas.

SECO prangert Missbrauch des Schweizer Wappens durch Swiss Casino an
Am Freitag veröffentlichte das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Warnung auf seiner Website, die besagt, dass Swiss Casino in keiner Weise in Verbindung zur Schweiz stehe, auch wenn das Schweizer Wappen Verwendung fände und zahlreiche Verweise auf die Schweiz getätigt und dadurch einen falschen Eindruck schaffen würden. Der Marketing-Slogan von Swiss Casino - 'Experience Swiss Quality' (etwa 'Erleben Sie Schweizer Qualität') - scheint die Schweizer Behörden dabei in besonderem Maße gereizt zu haben, denn im weiteren Verlauf der Mitteilung wird dem Unternehmen vorgeworfen, auf einigen Seiten der Website trügerische und irreführende Inhalte platziert zu haben. ähnlich wie die Versprechen an die Anleger vor der Fusion von bwin und PartyGaming.

Bwin verstößt angeblich gegen zahlreiche Schweizer Gesetze
SECO glaubt, dass die Website vom Swiss Casino sowohl das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb sowie das Bundesgesetz zum Schutz des Schweizer Wappens verletzt habe. Abgesehen davon, dass sich Swiss Casino den guten Namen der Schweiz zunutze macht, weist SECO auch darauf hin, dass das Online-Glücksspiel nach dem Schweizer Recht illegal bliebe (ungeachtet dessen, dass Pläne im Gange sind, die eine gegenteilige Realität anstreben). Allerdings berücksichtigt SECO ebenso die Tatsache, dass weder Bwin.party noch GGN irgendeine juristische Webpräsenz in der Schweiz aufweisen und somit zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Es sollte Norbert Teufelberger angeraten werden, seinen Skiurlaub in Zukunft vorsichtshalber außerhalb der Schweiz zu verbringen, damit das Land der Alphörner sich nicht zu denjenigen EU-Ländern - wie etwa Frankreich und Belgien - gesellt, in denen der CEO von bwin bereits von Behörden festgenommen wurde.

Geschrieben für OnlineKasino.org am 15-06-2013