Neues von 888 Holdings

888 in Italien als Erstttäter gegen unlautere Werbung eingestuft
Die neuen strengen Gesetze Italiens gegen unlautere Glücksspielwerbung haben im britischen Online-Glücksspielbetreiber 888 Holdings ihr erstes Opfer gefunden. Der italienische Gerichtshof nimmt Anstoß an einer Fernsehwerbung von 888, in der Goldmünzen über einen Wetter regnen, nachdem er in einer langen Glücksspielnacht letztlich den Jackpot eines Online-Spielautomaten knackt. Die Regulierungsbehörde für Werbung entschied, dass die Werbung - ungeachtet der Tatsache, dass diese ebenso Warnungen für verantwortungsvolles Glücksspiel enthält - Glücksspiel in missbräuchlicher Weise mit verantwortungsbewusster Finanzplanung gleichsetze.

Dem britischen Casinobetreiber droht eine Strafe von bis zu €500.000
Es ist noch unklar, mit was für einer Strafe 888 genau zu rechnen hat, obwohl die am 1. Januar in Kraft getretenen Regulierungen Geldbußen in Höhe von bis zu €500.000 für einen Gesetzesverstoß ermöglichen. Viele Betreiber von Online-Casinos in Italien äußern sich seit der Ankündigung der Regelungen im vergangenen Jahr besorgt über den Mangel an konkreten Anhaltspunkten für verbotene Werbefilme, die Anreize zum Glücksspielen setzen oder diese Aktivität gar verherrlichen. Ihrer Ansicht nach, sei es unmöglich, einen Service wie den von Online-Casinos zu bewerben, ohne dabei die möglichen finanziellen Belohnungen zu erwähnen - wie sich am Beispiel eines TV-Spots über eine vom Staat betriebenen Lotterie ablesen lasse.

Italienische Buchmacher verantwortlich für großes Durcheinander mit Quotenfehlern
Die italienische Glücksspiel-Regulierungsbehörde Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato (AAMS) hat erklärt, dass italienische Buchmacher auch solche Wetteinsätze einlösen müssen, bei denen den Buchmachern in den Veröffentlichungen der Gewinnchancen offensichtliche Patzer unterlaufen sind. Die Entscheidung resultiert aus einem Vorfall im Oktober 2012, als ein Wetter bei einem unbekannten italienischen Buchmacher eine über/Unter-Wette platzierte. Obwohl seine angebotenen Gewinnchancen für den Wetter so außerordentlich hoch lagen, fiel dem Buchmacher sein Irrtum erst nachträglich auf. Aus der Sicht des Buchmachers sei dieser Fehler so eindeutig gewesen, dass dem Wetter sehr wohl bewusst gewesen sein muss, dass es sich um ein Fehler handelte. Aus diesem Grunde erklärte der Buchmacher die Wette null und nichtig. Dieses Konzept wurde später vom Gericht von Rom aufrechterhalten.

Italienische Regulierungsbehörde spricht dem Wettkunden nachträglich Recht zu
Doch im Februar dieses Jahres entschied die AAMS dann, dass der psychologische Zustand von Treu und Glauben nicht objektiv feststellbar sei. In anderen Worten heißt das also, dass der Buchmacher nicht automatisch davon ausgehen könne, dass mit jedem Wetter ein Profi vor ihm stünde, mit einem scharfen Gespür dafür, welche Gewinnchancen vernünftig und angemessen sind und welche hingegen einfach nur verrückt. Darüber hinaus bestimmte AAMS, dass Wettkunden durch die Auflagen der Glücksspiellizenz des Buchmachers von diesem verlangen könnten, für die Qualität seiner Wettsysteme - einschließlich der veröffentlichten Wettquoten - zu garantieren. Von Buchmachern würde erwartet werden, dass sie die Wetteinsätze bereitwillig einlösen - unabhängig davon, ob sie später feststellen, sich ein Kuckucksei ins eigene Nest gelegt zu haben oder nicht.

Geschrieben für OnlineKasino.org am 12-05-2013