EU erhöht Druck auf Schweden und Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Reihe von Staaten der Europäischen Union in die Wege geleitet, in dem Schweden ganz vorne in der Schusslinie steht. Auch Belgien, Zypern, die Tschechische Republik, Litauen, Polen und Rumänien sehen sich verstärkter Kontrolle ausgesetzt. Nachdem sich die Skandinavier bereits im Jahr 2007 eine begründete Stellungnahme als Handlungsaufforderung eingehandelt hatten, fordert die Kommission Schweden nun erneut auf, die EU-Vorschriften für den freien Verkehr von Dienstleistungen in Bezug auf die Regulierung und überwachung seines Glücksspielmonopols einzuhalten.

Im Fokus der Kommission stehen Online Casinos in den betreffenden Ländern
Die Kommission erklärte diesbezüglich, dass sie Schweden in zwei getrennten Verfahren aufgefordert habe, die Abstimmung der nationalen Vorschriften zur Festlegung der exklusiven Rechte für die Bereitstellung von Online Casinos, Online Wetten und Online Pokerangeboten mit dem EU-Recht zu gewährleisten. Man untersuche nun das grenzüberschreitende Angebot von Online Casinos, Online Sportwetten und Pokerspielen und befasse sich zudem mit Themen wie Werbung und Sponsoring.

Die Kommission fügte hinzu, dass sie die Fälle an den EU-Gerichtshof weiterleiten werde, wenn Schweden innerhalb der nächsten zwei Monate nicht entsprechend handeln sollte. Die Kommission habe weiterhin beschlossen, Belgien, Zypern, die Tschechische Republik, Litauen, Polen und Rumänien eine offizielle Anfrage nach Informationen über nationale Rechtsvorschriften zur Beschränkung des Angebots von Glücksspielen wie etwa Online Casinos zuzusenden.

RGA lobt und teilt gleichzeitig Kritik aus
Der Industrieverband Remote Gambling Association (RGA) zeigte sich erfreut, dass es nach vielen Jahren der Untätigkeit endlich so scheint, als ob auf EU-Ebene ein Konsens über die Notwendigkeit darüber herrsche, rechtswidrige Beschränkungen anzusprechen. Gleichzeitig schränkte RGA die Freude ein, da es bedauerlich sei, dass bisher kein Land an den EU-Gerichtshof geleitet worden sei, selbst wenn bestehende Vertragsverletzungsverfahren weit fortgeschritten erschienen sein mögen und es gute Gründe für eine Weiterleitung an den EU-Gerichtshof gegeben hätte. Die RGA fügte hinzu, dass die Kommission ab Oktober des vergangenen Jahres einen Dialog mit den Mitgliedstaaten eingeleitet und diese aufgefordert habe, die nationalen Beschränkungen für die Bereitstellung von Online Glücksspielen wie Online Casinos im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auszurichten.

EU spart Deutschland und Griechenland vom Verfahren aus
Obwohl zahlreiche Mitgliedstaaten anfangs Bestandteil der Untersuchung der Kommission gewesen seien, hätte die Kommission später beschlossen, nur gegen eine kleine Zahl von Mitgliedstaaten vorzugehen. Die Abwesenheit von Deutschland und Griechenland auf dieser Liste sei besonders bedauerlich, da beide wichtige Glücksspielmärkte darstellen, deren aktuellen Gesetze nicht vollkommen kompatibel mit EU-Recht zu seien scheinen.

Clive Hawkswood, CEO von RGA, erklärte diesbezüglich, dass die Ankündigung ein Schritt in die richtige Richtung für ein Online Glücksspielbranche sei, die zu lange unter Rechtsunsicherheit und ungerechtfertigten Marktschließungen gelitten habe. Obwohl sich die RGA absolut bewusst sei, dass Marktbeschränkungen unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßig und begründet angesehen werden können, hätte sie das Recht auf Dienstleistungsfreiheit. Diesem Recht müsse mehr Beachtung geschenkt werden. Der Blick der RGA richte sich wieder einmal auf die Kommission, als Hüterin der Verträge, die diese Bestimmungen durchsetzen sollte. Man erwarte, dass diejenigen Länder, denen ein Verfahren bevorsteht, die erforderlichen änderungen so schnell wie möglich einführen werden.

Die Kommission beschloss ferner ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Finnland hinsichtlich der Einhaltung nationaler Bestimmungen zur Schaffung exklusiver Rechte für das Anbieten von Glücksspieldienstleistungen nach geltendem EU-Recht.

Geschrieben für OnlineKasino.org am 01-12-2013