Revidiert das BGH das Verbot von Online Casinos?

Was ist denn in Kiel los? Eine neue Einschätzung des Bundesgerichtshofs zur Lage der Online Casinos stiftet weitere Unruhe zwischen den Parteien im hohen Norden der Republik.

Das Bundesgerichtshof scheint bezüglich des Online-Glücksspielverbots, das es im Jahr 2011 noch als vollständig rechtskonform einstufte, nun plötzlich zurückzurudern. Am 22. November trat das BGH mit einer völlig anderen Sichtweise zur EU-Konformität des Glücksspielstaatsvertrags an die öffentlichkeit. Allerdings waren 2011 die politischen Begleitumstände in Schleswig-Holstein auch noch andere.

Damals hatte die schwarz-gelbe Landesregierung noch nicht ihren Bruch mit den anderen 15 Bundesländern im Glücksspielstaatsvertrag vollzogen. Dies sollte sich spätestens mit der Einführung des separaten Glücksspielvertrags ändern, der den Betrieb von Online Casinos in Schleswig-Holstein zwar erlaubte aber auch mit Auflagen in die Verantwortung zog, um so den größtmöglichen Schutz der Spieler zu gewähren.

15 gegen Schleswig-Holstein
Fortan gab es zwei verschiedene Glücksspielverträge in Deutschland: einmal den staatlichen, der Off- und Online Casinos unter staatlicher Kontrolle wissen will und dann der liberalisierte Entwurf aus dem nördlichsten Bundesland, der so modern wirkt wie die EU an sich. Den restlichen Bundesländern war und ist das ein Stück zu modern, und so ging die Isolierung ihren Gang. Dieses Spiel 15 gegen einen sollte ein Ende haben, als im Juni dieses Jahres die alte Landesregierung abgwählt wurde und anstelle dessen die rot-grüne Regierung trat. Die neue Landesregierung setzte gegenüber den anderen Bundesländern ganz auf Schadensbegrenzung und Wiedergutmachung.

Die Union sollte wiederhergestellt werden, indem das liberale Gesetz kurzum in den Mülleimer befördert wird und aus 15 wieder 16 erzkonservative Bundesländer im Einklang gegen Online Casinos werden.

Der schwierige Umgang mit Altlasten
Doch so einfach gestaltete sich der Kurs der neuen Landesregierung mitnichten. Schuld daran waren die uneinsichtigen Casino- und Wettanbieter, die sich ihre ersten Lizenzen für Sportwetten nicht umsonst vom schleswig-holsteinischen Innenministerium haben erteilen lassen. In Aussicht standen und stehen immerhin auch erweiterte Lizenzen für Online Casino- und Pokerspiele - in einem neuen Marktgefüge bares Gold wert. SPD und Grüne wollen davon jedoch nichts mehr wissen und das Erbe der Vorgängerregierung am besten erst gar nicht annehmen, sondern gleich zum staatlichen Glücksspielvertrag überlaufen.

online casino verbotDass das nicht so einfach geht, dafür sorgen die Casinobetreiber, indem sie der jetzigen Regierung mit Schadensersatzforderungen droht, falls die Lizenzen, die ihnen bereits erteilt wurden, für null und nichtig erklärt werden sollten.

Das könnte teuer und unschön werden, das weiss die Landesregierung sehr wohl und bearbeitet deshalb auch weiterhin zähneknirschend die schwebenden Lizenzanträge.

Das BGH gießt öl ins Feuer
Mit der Aussage aus der vergangenen Woche nimmt der Bundesgerichtshof der Lage nicht ihre Explosivität und Verfahrenheit. Das BGH bekräftigte seine Einschätzung, dass ein Verbot von Online Casinos eventuell mit den EU-Richtlinien nicht vereinbar wäre, indes mit dem Verweis auf die zwei verschiedenen Glücksspielgesetze, die momentan de facto in Deutschland koexistieren. Schleswig-Holstein spielt in diesem Zusammenhang also offensichtlich das entscheidende Zünglein an der Waage.

Die endgültige Entscheidung in dieser Sache hat das BGH bis zum 24.1.2013 verschoben, um einerseits den Bewerbern für Sportwettenlizenzen genügend Zeit zur Erfüllung aller Formalitäten einzuräumen und andererseits, um den Bedarf an Aufklärung vonseiten der Online Casino betreiber bezüglich der Sicherheitsüberprüfung, die sich alle Lizenzbewerber unterziehen müssen, abzudecken. Bis dahin darf man noch einige Akte in der Kieler Schmierenkomödie erwarten.

Geschrieben für OnlineKasino.org am 01-12-2012